ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BONUM IMMOBILIENVERTRIEB UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH FÜR VERTRÄGE MIT KÄUFERN
1. Tätigkeit
Unsere Tätigkeit umfasst im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen Vertrages den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb von Immobilien. Wir werden für Käufer auf Basis dieser AGB sowie der einzelvertraglichen Regelungen tätig.
2. Gebrauch und pauschaler Schadensersatz
Die Ihnen zur Verfügung gestellten Exposés sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es aufgrund einer – auch teilweisen – Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, entsteht zu unseren Gunsten in Höhe der hinsichtlich dieser Immobilie geltenden Provision ein pauschaler Schadenersatzanspruch gegenüber Ihnen. Ihnen steht der Nachweis frei, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Tätigkeit für beide Parteien eines Kaufvertrages
Es ist uns gestattet sowohl für Sie als auch für den Verkäufer der Immobilie tätig zu werden und von beiden Parteien die jeweils vereinbarte Provision zu verlangen.
4. Provision
Sofern Sie aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit einen notariellen Kaufvertrag abschließen, ist die im einzelnen mit Ihnen vereinbarte Provision durch uns verdient. Diese wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Bei einer Tätigkeit für Sie und den Verkäufer haben wir gegen Sie Anspruch auf die vereinbarte Provision. Sofern Sie Verbraucher sind und wir uns von Ihnen und dem Verkäufer als Parteien eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine Provision versprechen lassen und wir mit dem Verkäufer eine geringere Provision als mit Ihnen vereinbart haben, nachträglich vereinbaren oder ganz oder teilweise hierauf verzichten, ermäßigt sich unser Anspruch gegen Sie auf eine Provision in selber Höhe.
5. Ersatz- und Folgegeschäfte
Sie sind auch bei einem Ersatzgeschäft zur Zahlung der Provision gem. Ziffer 4 verpflichtet. Ein Ersatzgeschäft liegt z. B. vor, wenn Sie durch unsere Tätigkeit vom nachgewiesenen Verkäufer eine andere Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrages erfahren oder über die durch uns nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des Verkäufers einen Kaufvertrag abschließen oder das nachgewiesene Objekt käuflich mieten oder pachten, anstatt es zu kaufen. Eine wirtschaftliche Identität zwischen Ersatzgeschäft und ursprünglich geplantem Geschäft ist nicht erforderlich.
6. Angaben in Exposés
Die Angaben in den Exposés und den Objektunterlagen beruhen auf uns erteilten Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. von Dritten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die baurechtliche Zulässigkeit der in den Plänen oder Skizzen genannten Nutzung. Grundrisse und Pläne sind nicht maßstäblich. Die Flächenangaben sind Circa-Angaben und stammen aus der uns vom Verkäufer/Vermieter bzw. von Dritten überlassenen Wohn-/Nutzflächenberechnung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
7. Haftung
Wir werden stets bemüht sein, diesen Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen, haften jedoch für einen durch die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten entstehenden Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die vollumfänglich gehaftet wird. Entsprechendes gilt für die Verletzung der Hauptleistungspflicht von BONUM Immobilienvertrieb und Projektentwicklung GmbH, dem Nachweis bzw. der Vermittlung des o.g. Objekts.